Ein Volksbegehren, das so viele gravierende rechtliche Fehler enthält, ist bis heute noch nicht vorgelegt worden.” wird in einem Papier behauptet, das von der katholischen Kirche in ihren Teil- und Vorfeldorganisationen zur Argumentation zirkuliert wird.

Politisch zu arbeiten bedeutet natürlich auch mit gegnerischen Standpunkten konfrontiert zu werden. Das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien adressiert ein Demokratie-Defizit und sieht konsequenterweise den Staat als Gegenüber. Die Religionsgemeinschaften sehen wir nicht als Gegner, aber es ist verständlich, dass sie sich angegriffen fühlen und gegen das Volksbegehren mobil machen.

Im Zuge des öffentlichen Diskurses bin ich immer wieder im persönlichen Gespräch, aber auch bei Interviews mit erstaunlich gleichgeschalteten Argumenten konfrontiert. Auch Journalisten, die sich nur bei den Experten und Expertinnen der katholischen Kirche informieren, argumentieren sehr ähnlich wie die Kirche selbst.

Woher kommt das?

Diese Frage ist leicht zu beantworten. Walter Hagel, Christine Mann und Raoul Kneucker haben ein Papier verfasst, dass Menschen aus CV, MKV, Bauernbund, ÖVP, usw. aber natürlich auch Journalisten, denen nicht viel an ausgewogener Recherche liegt als Grundlage für Diskussionen dient. “Das Dokument ist jedoch nicht dafür gedacht, medial weiter verbreitet zu werden.” heißt es im Aussand.
Es ist sicher keine Überraschung. dass die katholischen Gegenargumente sehr oft einer sachlichen Prüfung nicht standhalten. Der Grundsatz “Glaube vor Evidenz” zieht sich durch die religiöse Rechtfertigung eben durch. Natürlich wird der Versuch unternommen unsere Glaubwürdigkeit zu untergraben in dem Mängel, Fehler und Behauptungen unterstellt werden.

Wir haben das Papier aufmerksam gelesen und kommentiert.

Download: Katholische “Argumente”

katholischeargumente

 

 

 

 

 

 

  Mittlerweile ist dieses Posting als Gastkommentar im Standard (Ausgabe vom 9. April 2013) erschienen. Hans Rauscher (Der Standard) bezeichnet das Volksbegehren gegen Kirchen-Privilegien in einem Kommentar als “Volksbegehren gegen die Kirche”. Diese Interpretation wird von einigen Kritikern vorgenommen, findet aber nirgendwo eine sachliche Entsprechung. Auch wenn das Volksbegehren primär ein (republikanisches) Demokratie-Defizit thematisiert, schließt [...]



  Der Staat privilegiert Menschen, deren religiöse Weltanschauung gesetzlich anerkannt ist gegenüber jenen, deren Weltanschauung nicht gesetzlich anerkannt ist und zieht damit eine willkürliche Grenze durch die Bevölkerung. In Österreich sind Staat und Religion – verglichen zur Vergangenheit und bestehenden, mittelalterlichen Systemen in anderen Teilen der Welt – natürlich weitgehend von einander getrennt. Religion hat keine formale [...]



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